Netzwerk Psyhotherapie
     

Vertrag

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1. Allgemeines

Die Weiterbildung ist als Psychotherapieweiterbildung für Ärztinnen und Ärzte i. A. Psychiatrie und Psychotherapie FMH konzipiert. Sie kann von Psychologinnen und Psychologen als Weiterbildung in Psychotherapie und von anderen Berufsgruppen als Fortbildung besucht werden, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Abschluss keinerlei Berechtigung zur Praxisführung beinhaltet. Praxisbewilligungen unterliegen der kantonalen Gesetzgebung.
Wer diesen kantonalen Bestimmungen nicht entspricht, verzichtet darauf, sich aufgrund dieser Weiterbildung als (zukünftige) Psychotherapeutin / (zukünftigen) Psychotherapeuten zu bezeichnen.


2. Weiterbildungsgang

Dauer: Die Weiterbildung erstreckt sich über 4 – 5 Jahre. Die fortlaufende Gruppe dauert 2 Jahre. Die modulare Weiterbildung dauert 3 Jahre.

Die Weiterbildungskandidatin/ der –Kandidat verpflichtet sich, den gesamten Lehrgang zu absolvieren.
Das Netzwerk Psychotherapie benennt die für die Lehrtherapie und Supervision autorisierten AusbildnerInnen. Vereinbarungen bezüglich Durchführung von Lehrtherapie und Supervision werden direkt mit den betreffenden AusbildnerInnen getroffen.

Teilnahme: Die Teilnehmenden erklären sich bereit, berufliche und andere Verpflichtungen im Rahmen des Zumutbaren so zu planen, dass eine regelmässige und möglichst lückenlose Teilnahme an den Weiterbildungsseminaren möglich ist. Es werden zwei Fehltage pro Weiterbildungsjahr toleriert. Weitere Fehlzeiten müssen auf eigene Kosten über Wahlmodule kompensiert werden.

Garantie der Durchführung: Die fortlaufende 2-jährige Ausbildungsgruppe kommt zustande, wenn sich mindestens 15 Teilnehmende angemeldet haben. Das Netzwerk Psychotherapie garantiert die Durchführung gemäss gedruckter Ausschreibung. Fällt ein Modul aus zwingenden Gründen aus, so wird dieses zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder es wird ein gleichwertiger Ersatz geleistet. Ist auch dies nicht möglich, wird das Ausbildungsgeld anteilmässig zurückerstattet.


3. Inkraftsetzung des Vertrages

Erforderlich für eine definitive Aufnahme sind zwei Zulassungsgespräche bei zwei ZulassungstherapeutInnen unserer Liste. Eine Unterzeichnung des Vertrags unsererseits erfolgt erst nach diesen Gesprächen und der Einzahlung einer Anmeldegebühr von CHF 1000.-.
Diese Anmeldegebühr wird an die Weiterbildungskosten angerechnet und kann bei der ersten Ratenzahlung abgezogen werden. Im Falle einer Abmeldung wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.
Wird der Weiterbildungsvertrag während der ersten zwei Jahre von der/dem KandidatIn widerrufen, bleibt die Seminargebühr für die Teilnahme an der fortlaufenden zweijährigen Weiterbildungsgruppe geschuldet, da der Platz nicht mehr neu vergeben werden kann (Art. 404, Abs.2 OR).
Bei einer allfälligen Vertragskündigung müssen die Pflicht- und Wahlmodule nur bezahlt werden, wenn sie besucht wurden.


4. Kosten

Die Weiterbildungskandidatin / der –Kandidat bezahlt für die ganze Weiterbildung. (insgesamt 59 Seminartage aufgeteilt in 20 Tage Weiterbildungsgruppe, 31 Tage Pflicht-Module, 8 Tage Wahl-Module) eine jährliche Pauschale von Fr. 5'600.-, die wie folgt im voraus zu begleichen ist:

1. Rate CHF 5'600.- bis 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung (abzüglich CHF 1000.- Anmeldegeb.)
2. Rate CHF 5'600.- bis spätestens 1.2.2005
3. Rate CHF 5'600.- bis spätestens 1.2.2006

Bei Fernbleiben von Veranstaltungen hat die Kandidatin / der Kandidat keinen Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.


5. Qualifizierung

Am Ende des ersten Jahres und zum Abschluss der Weiterbildungsgruppe nach dem zweiten Jahr erhält jede/r Teilnehmende ein Feedback von allen Gruppenteilnehmenden und den LeiterInnen. Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:

Persönliche Kompetenz
Soziale Kompetenz
Professionelle Kompetenz

Das 1. Feedback nach dem ersten Weiterbildungsjahr dient der Orientierung und der Standortbestimmung, das 2. Feedback am Ende der Weiterbildungsgruppe erfolgt als Qualifizierung.


6. Abschluss der Weiterbildung

Die Weiterbildung wird durch eine Zertifizierung beendet. Die Zulassung zur Zertifizierung erfolgt durch das Netzwerk Psychotherapie.


7. Standesregeln

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer anerkennt die berufsethischen Richtlinien der FMH im Weiterbildungsprogramm für Psychiatrie und Psychotherapie vom 1.7.2001 (Punkt 1.2 Das Leitbild des Facharztes FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, www.psychiatrie.ch) und der Schweizer Charta für Psychotherapie (www.psychotherapiecharta.ch).


8. Urheberrechte

Die KandidatInnen respektieren die Urheberrechte an den Werken des Netzwerkes Psychotherapie und an solchen Dritter. Sämtliche Dokumente, die zur Ausbildung abgegeben werden, gelten als Werk und sind nur zum Eigengebrauch zu verwenden.
Öffentliche Zitate aus den Ausbildungsunterlagen sind gestattet unter der Voraussetzung, dass das Zitat zur Veranschaulichung dient, der Umfang des Zitates zu diesem Zweck als gerechtfertigt erscheint und auf die Urheberschaft des Netzwerkes oder diejenige von Dritten hingewiesen wird.

9. Chartaanerkennung

Der Kandidatin/dem Kandidat ist bekannt, dass die Chartaanerkennung angestrebt wird, aber frühestens nach erfolgreichem Ablauf eines ganzen Weiterbildungsganges beantragt werden kann.


10. Schlussbestimmungen

Die Kandidatin / der Kandidat verpflichtet sich, entsprechend den ethischen Grundsätzen des psychotherapeutischen Berufsstandes über alle Informationen, die im Rahmen der therapeutischen Weiterbildung über Gruppenmitglieder und/oder deren PatientInnen zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Ein Verstoss hiergegen und gegen die ethischen Standesregeln kann Grund zur fristlosen Aufhebung des Vertragsverhältnisses sein.

Der Kandidatin / dem Kandidaten ist bekannt, dass sie/ er in eigener Verantwortung an der Weiterbildung teilnimmt und erklärt hiermit, dass sie/er sich den Anforderungen der Weiterbildung gewachsen fühlt. Sollte sie /er sich im Laufe der Weiterbildung den gestellten Anforderungen nicht mehr gewachsen fühlen, so hat sie /er die Geschäftsleitung des Netzwerkes Psychotherapie davon zu unterrichten.

     
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