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Vertrag [Vertrag als PDF zum Ausdrucken]
Die Weiterbildung ist als Psychotherapieweiterbildung für Ärztinnen
und Ärzte i. A. Psychiatrie und Psychotherapie FMH konzipiert. Sie
kann von Psychologinnen und Psychologen als Weiterbildung in Psychotherapie
und von anderen Berufsgruppen als Fortbildung besucht werden, unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass der Abschluss keinerlei Berechtigung zur Praxisführung
beinhaltet. Praxisbewilligungen unterliegen der kantonalen Gesetzgebung.
Dauer: Die Weiterbildung erstreckt sich über 4 5 Jahre.
Die fortlaufende Gruppe dauert 2 Jahre. Die modulare Weiterbildung dauert
3 Jahre. Die Weiterbildungskandidatin/ der Kandidat verpflichtet sich, den
gesamten Lehrgang zu absolvieren. Teilnahme: Die Teilnehmenden erklären sich bereit, berufliche und andere Verpflichtungen im Rahmen des Zumutbaren so zu planen, dass eine regelmässige und möglichst lückenlose Teilnahme an den Weiterbildungsseminaren möglich ist. Es werden zwei Fehltage pro Weiterbildungsjahr toleriert. Weitere Fehlzeiten müssen auf eigene Kosten über Wahlmodule kompensiert werden. Garantie der Durchführung: Die fortlaufende 2-jährige Ausbildungsgruppe kommt zustande, wenn sich mindestens 15 Teilnehmende angemeldet haben. Das Netzwerk Psychotherapie garantiert die Durchführung gemäss gedruckter Ausschreibung. Fällt ein Modul aus zwingenden Gründen aus, so wird dieses zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder es wird ein gleichwertiger Ersatz geleistet. Ist auch dies nicht möglich, wird das Ausbildungsgeld anteilmässig zurückerstattet.
Erforderlich für eine definitive Aufnahme sind zwei Zulassungsgespräche
bei zwei ZulassungstherapeutInnen unserer Liste. Eine Unterzeichnung des
Vertrags unsererseits erfolgt erst nach diesen Gesprächen und der
Einzahlung einer Anmeldegebühr von CHF 1000.-.
Die Weiterbildungskandidatin / der Kandidat bezahlt für die ganze Weiterbildung. (insgesamt 59 Seminartage aufgeteilt in 20 Tage Weiterbildungsgruppe, 31 Tage Pflicht-Module, 8 Tage Wahl-Module) eine jährliche Pauschale von Fr. 5'600.-, die wie folgt im voraus zu begleichen ist: 1. Rate CHF 5'600.- bis 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung (abzüglich
CHF 1000.- Anmeldegeb.) Bei Fernbleiben von Veranstaltungen hat die Kandidatin / der Kandidat keinen Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.
Am Ende des ersten Jahres und zum Abschluss der Weiterbildungsgruppe nach dem zweiten Jahr erhält jede/r Teilnehmende ein Feedback von allen Gruppenteilnehmenden und den LeiterInnen. Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt: Persönliche Kompetenz Das 1. Feedback nach dem ersten Weiterbildungsjahr dient der Orientierung und der Standortbestimmung, das 2. Feedback am Ende der Weiterbildungsgruppe erfolgt als Qualifizierung.
Die Weiterbildung wird durch eine Zertifizierung beendet. Die Zulassung zur Zertifizierung erfolgt durch das Netzwerk Psychotherapie.
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer anerkennt die berufsethischen Richtlinien der FMH im Weiterbildungsprogramm für Psychiatrie und Psychotherapie vom 1.7.2001 (Punkt 1.2 Das Leitbild des Facharztes FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, www.psychiatrie.ch) und der Schweizer Charta für Psychotherapie (www.psychotherapiecharta.ch).
Die KandidatInnen respektieren die Urheberrechte an den Werken des Netzwerkes
Psychotherapie und an solchen Dritter. Sämtliche Dokumente, die zur
Ausbildung abgegeben werden, gelten als Werk und sind nur zum Eigengebrauch
zu verwenden. 9. Chartaanerkennung Der Kandidatin/dem Kandidat ist bekannt, dass die Chartaanerkennung angestrebt wird, aber frühestens nach erfolgreichem Ablauf eines ganzen Weiterbildungsganges beantragt werden kann.
Die Kandidatin / der Kandidat verpflichtet sich, entsprechend den ethischen Grundsätzen des psychotherapeutischen Berufsstandes über alle Informationen, die im Rahmen der therapeutischen Weiterbildung über Gruppenmitglieder und/oder deren PatientInnen zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Ein Verstoss hiergegen und gegen die ethischen Standesregeln kann Grund zur fristlosen Aufhebung des Vertragsverhältnisses sein. Der Kandidatin / dem Kandidaten ist bekannt, dass sie/ er in eigener Verantwortung an der Weiterbildung teilnimmt und erklärt hiermit, dass sie/er sich den Anforderungen der Weiterbildung gewachsen fühlt. Sollte sie /er sich im Laufe der Weiterbildung den gestellten Anforderungen nicht mehr gewachsen fühlen, so hat sie /er die Geschäftsleitung des Netzwerkes Psychotherapie davon zu unterrichten. |
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copyright by Netzwerk Psychotherapie, 2003
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